NewsletterWenn Sie im KonsumentInnenschutz auf dem Laufenden sein wollen, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.VERBRAUCHERTELEGRAMM DEZEMBER 2011/JÄNNER 2012Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 75/2 Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version. Winterreifenpflicht ...? Wer im Winter stets sicher unterwegs sein will, sollte gute Winterreifen auf sein Auto montieren. Sobald es richtig kalt wird haben Sommerreifen ausgedient. Schon bei 7 Grad plus ist Fahren mit Winterreifen sicherer, da sie einen besseren „Grip“ wegen ihrer speziellen Gummimischung haben. Für Verwirrung sorgt bei den AutofahrerInnen, dass von verschiedener Seite verkündet wird, dass eine Winterreifenpflicht ab 15. November besteht. Dem ist aber nicht so! Die Verordnung (Nr. 1318) des zuständigen Landesrates ordnet an, dass „bei Schneefall oder bei schneebedeckter Fahrbahn bzw. bei Eisbildung auf der Fahrbahn, die PFLICHT für alle Kraftfahrzeuge längs der als Staats- und Landesstraßen klassifizierten Straßen des Landesstraßennetzes, mit Winterausrüstung zu fahren (geeignete Winterreifen für die Fahrt auf Schnee oder Eis oder alternativ ebenbürtige, rutschfeste Winterausrüstung wie Schneeketten bzw. gleichwertige, homologierte Ausstattung).“ Diese Pflicht tritt dann in Kraft, sobald die entsprechenden Schilder auf den Landesstraßen sichtbar gemacht werden und ist völlig unabhängig von einem Datum. Die Schilder bestehen aus einer Kombination eines blauen Gebots- und eines Zusatzschilds (s. oben). Bei Verstößen gegen die Winterausrüstungspflicht muss mit Strafen gerechnet werden. Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht es den Straßenbetreibern, also auch den einzelnen Gemeinden, entsprechende Regelungen für den Winter zu erlassen. Aiazzone-Fiditalia: gute Neuigkeiten Gute Neuigkeiten für die vielen VerbraucherInnen, die mit Aiazzone-Fiditalia ein offenes Anliegen haben. Bei einem kürzlich in Mailand abgehaltenen Treffen, bei dem auch ein Berater der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) anwesend war, hat Fiditalia erklärt, die „umsonst“ bezahlten Raten – für bei Aiazzone gekaufte und nie gelieferte Möbel – nun endlich rückerstatten zu wollen. Fiditalia hatte die VerbraucherInnen vor einigen Monaten ermächtigt, die laufenden Raten nicht mehr zu begleichen, wobei versichert wurde, dass dies keine Meldung als „schlechte Schuldner“ im CRIF nach sich ziehen würde. Nun wurde offiziell mitgeteilt, dass all jene KundInnen, die niemals eine Lieferung erhalten haben, die in den vergangenen Monaten eingezahlten Beträge in Kürze rückerstattet werden. 14. November - No-Alcol-Day: verbesserte Kennzeichnung gefordert Jeden Tag sterben in Europa mehr als 500 Menschen an mit Alkoholkonsum verbundenen Krankheiten; unter diesen stechen die vielen weitverbreiteten Krebserkrankungen hervor. Seit Jahren bezeichnet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Alkohol als eine äußerst gefährliche Substanz, welche das menschliche Leben gefährdet; im Oktober 2010 hat die WHO den Alkohol als „Stoff, der beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirkt“ eingestuft – wie Asbest, Tabak oder Benzol. Alkohol ist wohl in unserer Kultur und Wirtschaft tief eingebunden, aber Alkohol ist auch das am weitesten verbreitete Suchtmittel. Deshalb müssen Etikettierung und Werbung auf die Gesundheitsgefährdung bei falscher Handhabung hinweisen. Mit der Initiative des „No-Alcol-Day“ soll in Bezug auf Alkohol eine Kultur der Prävention unterstützt werden. Flexible Wohnkonzepte sparen Geld Von der Kindheit bis ins hohe Alter stellt jeder Lebensabschnitt andere Anforderungen an das Wohnen. Flexible, barrierefreie Wohnkonzepte bieten einen maximalen Komfort für alle Bewohner. Geld sparen kann man bereits bei den Stufen vor der Eingangstür: werden diese durch eine kurze, flache Rampe ersetzt, ist der Zugang zur Wohnung bequemer. Aber auch bei den Innentüren und Balkontüren kann man auf die lästigen Stolperschwellen verzichten. Die Kinder können freier spielen, und auch mit Rollstuhl oder Gehhilfe gibt es keine Probleme. Die im neuen Informationsblatt zusammengefassten Tipps der VZS Tipps zeigen auf, wo und wie langfristig Geld gespart werden kann; dieses ist online und bei der VZS in Papierform kostenlos erhältlich. Immobilen-Kauf: Angeld oder Reugeld? Einer der Punkte, der bei der Unterzeichnung eines Kaufvorvertrags immer wieder für Zweifel sorgt, sind die Anzahlungen. Es macht einen großen Unterschied, ob diese als Angeld (caparra confirmatoria) oder Reugeld (caparra penitenziale) geleistet werden. Ein Angeld ist die Bestätigung der mit dem Vorvertrag eingegangenen Bindung; zieht sich der Käufer aus dem Vertrag zurück, verliert er diese Summe. Zieht sich hingegen der Verkäufer zurück, muss dieser dem Käufer das Doppelte des bezahlten Angelds erstatten. Außerdem kann vor Gericht auf Vertragserfüllung und weiteren Schadenersatz geklagt werden. Das Reugeld steht der erfüllenden Vertragspartei zu; bei einem solchen hier kann kein weiterer Schadenersatz oder die Vertragserfüllung mehr eingeklagt werden, wenn der Vertrag platzt. Weitere Informationen zu den Immobilienverträgen finden sich hier. Südtirol wird immer mehr vom Zug-Fernverkehr abgehängt Obwohl Südtirol an einer sehr wichtigen Zugachse liegt, sind mit dem neuen, ab gestern gültigen Fahrplan wieder zahlreiche Zugfernverbindungen gestrichen worden. So sind Lecce, Mailand und München zukünftig schlechter erreichbar. Gerade in Zeiten wo die Kosten für die Autonutzung beträchtlich steigen, ist eine gute Zuganbindung in die großen Ballungsräume erforderlich. Daher wäre es notwendig, sich dafür einzusetzen, dass die nötigen Zugverbindungen ausgebaut werden. Voraussetzung dafür ist, die Fehlsteuerung bei den Verkehrsprojekten, mit denen die notwendigen Milliarden in Großprojekte gepumpt werden, zu beenden. Hier sind die Verkehrspolitiker in der Pflicht, um angemessene Zugverbindungen als elementare Funktionsmerkmale für Arbeitskräftemobilität und Anbindung des Wirtschaftsstandortes sicherzustellen. In der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) befürchtet man auch negative Auswirkungen auf den Regionalverkehr. „Die weitere Einschränkung der nationalen und internationalen Zugverbindungen führt dazu, dass verstärkt Regional- und Interregionalzüge genutzt werden. Dies ist gut für die Auslastung, jedoch sind zu Spitzenzeiten diese Züge schon heute oft übervoll,“ meint der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, Walther Andreaus. „Wir befürchten daher noch schlechtere Reisebedingungen für die vielen Pendler.“ 1.Jänner 2012: Verbot der Käfighaltung von Legehennen in der EU Mit 1. Jänner 2012 ist es soweit, und das Verbot für die Käfighaltung von Legehennen greift in ganz Europa. Was ändert sich? Die bisherigen Käfige, die 550 cm² pro Henne vorsahen, dürfen nicht mehr verwendet werden. Ab 2012 sind in der Europäischen Union nur noch ausgestaltete Käfige erlaubt, die ein höheres Platzangebot (750 cm² pro Tier) sowie Scharrbereich, Sitzstangen und Nester bieten. Doch die Umsetzung geht in einigen Mitgliedsstaaten, darunter Italien, offenbar nur schleppend voran. Als VerbraucherInnen können wir uns bereits heute dafür entscheiden, Eier aus artgerechter Haltung zu essen. Dabei hilft der Erzeugercode, eine Zahlen-Buchstaben-Kombination, die auf dem Ei ablesbar ist. Die erste Stelle des Codes gibt Auskunft über das Haltungssystem:
|
AKTUELL
|