Ratenkauf gewusst wie!Die Tücken des RatenkaufsDie Werbung vermittelt heute oft den Eindruck, die heißersehnten Konsumträume lassen sich von jedem/jeder leicht verwirklichen. Denn hat man das notwendige Geld für die Superangebote von Versandhandel, Kauf-, Möbel- und Elektronikhäusern nicht, so kann man problemlos an solches kommen. Nur allzu häufig platzen jedoch solche Phantasieblasen, und Leichtgläubige werden schmerzhaft auf den Boden der Realität zurückgeführt. In Zeiten, in denen nahezu jede Ware oder Dienstleistung auf Kredit erworben werden kann, ist es umso wichtiger, verpflichtende Normen für die Vergabe und den Inhalt von Verbraucherkreditverträgen einzuführen. Verbraucher müssen wissen worauf sie sich jedenfalls verlassen und anhand welcher Merkmale sie Vergleiche anstellen können.Was ist ein Verbraucherkredit?Eine Privatperson (Verbraucher) erhält ein Darlehen von einer Bank oder Finanzgesellschaft, das nicht einer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit dient. Der geliehene Betrag wird in Raten zurückgezahlt.Gesetzliche RegelungSiehe Art. 121 bis Art. 126 Bankgesetz und "Bestimmungen der Banca d'Italia" vom 09 Februar 2011. Die Bestimmungen für den Konsumkredit werden auf Finanzierungen zwischen 200,00 Euro und 75.000,00 Euro angewandt. Ausnahme: hypothekarische Darlehen mit einer Laufzeit über 5 Jahre, Kredite, die innerhalb von 3 Monaten zurückgezahlt werden müssen; unverzinste Kredite oder Kredite mit einem Zinssatz, der geringer als der durchschnittliche Marktsatz ist.Angaben im Vertrag:
Ab 1. Juli 2011 geltender wichtigsten NeuerungenRücktritt (Meinungsänderung): die VerbraucherInnen können ohne Spesen oder Kommissionen wegen vorzeitiger Tilgung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten, auch wenn der Vertrag vor Ort bei der Bank oder der Finanzierungsgesellschaft abgeschlossen wurde. Das Rücktrittsrecht findet auch bei jenen Verträgen Anwendung, die Zusatzdienste im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zum Inhalt haben, z.B. eine eventuelle Kreditausfallsversicherung.TAEG: muss alle Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit beinhalten, also auch Versicherungsprämien, Kosten für das Rateninkasso, eventuell anfallende Verwaltungsgebühren für das Konto und die sog. "Revolving-Kreditkarte" (wenn diese eine Voraussetzung für die Gewährung des Kredites sind). Der TAEG/ISC muss immer angegeben werden. Verwechseln Sie nicht den TAN mit dem TAEG! Bei eventuell als "zinslos" (a tasso zero) beworbene Kredit ist der TAEG und nicht der TAN ausschlaggebend. Mehr Transparenz: der Kreditgeber muss dem Verbraucher ein Standardformular aushändigen, das detailliert Auskunft über die Kosten des Kredites und die Rechte des Konsumenten gibt. Werbung: Informationen über Zinssatz, Gesamtkosten des Kredites, Ratenhöhe, TAEG, Vertragslaufzeit, zurückzuzahlenden Gesamtbetrag sind klar, einfach und übersichtlich darzustellen. Nicht erfolgte Lieferung der Ware: erfüllt der Verkäufer den Vertrag nicht (es muss sich aber um eine sog. "schwerwiegende Arten des Konsumkredits
Für weitere Informationen zu den Konsumkrediten siehe auch die Bestimmungen der Banca d'Italia vom 09 Februar 2011 und den Leitfaden "Verantwortlich Anlegen" (2010). Infoblatt: FS03 - Stand 04.2011 |
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